Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik,
von dem Wunsch geleitet, den bei der Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben im Grenzgebiet notwendigen Grenzübertritt zu erleichtern,
haben beschlossen, einen Vertrag über die Regelung des Grenzübertritts zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehendes vereinbart haben:Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehendes vereinbart haben: