Grenzübertritt - Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben
Bundesgesetzblatt Nr. 295 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 90 aus 2017,
Vertrag - Ungarn
Paragraph 0
01.09.1980
20.12.2007
06.02.1979
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung des Grenzübertritts bei der Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben
StF: BGBl. Nr. 295/1980 (NR: GP XV RV 22 AB 103 S. 10. BR: AB 2036 S. 389.)
BGBl. III Nr. 90/2017
Deutsch, Ungarisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Mai 1980 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 8, Absatz 2, am 1. September 1980 in Kraft.
Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik,
von dem Wunsch geleitet, den bei der Erfüllung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben im Grenzgebiet notwendigen Grenzübertritt zu erleichtern,
haben beschlossen, einen Vertrag über die Regelung des Grenzübertritts zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten.) die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehendes vereinbart haben:
27.06.2017
10010419
NOR11010638
N8198016255R