Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auslieferungs- und Rechtshilfeverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
01.07.1980
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ARHV
Index
25/01 Strafprozess
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
Unterschrift, Amtssiegel
§ 10.Paragraph 10,
Die im § 6 Abs. 1 angeführten Schreiben sowie Protokolle, die auf Ersuchen ausländischer Behörden aufgenommen werden, sind mit dem allgemeinen Gerichtssiegel (Amtssiegel) zu versehen und vom Richter (bei den Staatsanwaltschaften vom Behördenleiter) eigenhändig zu unterschreiben. Der Name des Richters (Behördenleiters) ist in Maschinschrift unter Beifügen seiner Planstellenbezeichnung (seines Amtstitels) zu wiederholen. Die im Paragraph 6, Absatz eins, angeführten Schreiben sowie Protokolle, die auf Ersuchen ausländischer Behörden aufgenommen werden, sind mit dem allgemeinen Gerichtssiegel (Amtssiegel) zu versehen und vom Richter (bei den Staatsanwaltschaften vom Behördenleiter) eigenhändig zu unterschreiben. Der Name des Richters (Behördenleiters) ist in Maschinschrift unter Beifügen seiner Planstellenbezeichnung (seines Amtstitels) zu wiederholen.
Zuletzt aktualisiert am
15.10.2012
Gesetzesnummer
10002489
Dokumentnummer
NOR12032206
Alte Dokumentnummer
N2198022354S