Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien) Anl. 3

Kurztitel

Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 18/1980

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

Anl. 3

Inkrafttretensdatum

20.12.1979

Außerkrafttretensdatum

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Text

Anlage 3

3. Hochwasserschutzprojekt

Zielsetzung

Finanzierung des umfassenden Hochwasserschutzprojektes durch den Bau eines Entlastungsgerinnes und Sicherung des Miteigentumsanteiles und der Nutzungsmöglichkeit des Bundes an der in diesem Zusammenhang entstehenden Donauinsel.

Maßnahmen

Der Bund verpflichtet sich, ab dem Jahre 1980 einen Pauschalbetrag in der Höhe von 1 Milliarde S in zehn gleichen Jahresraten nach dem Wasserbautenförderungsgesetz an das Land Wien zu leisten.

Das Land Wien verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, für den Fall einer Umwidmung des Gebietes der Donauinsel für höherwertige Nutzungszwecke den Bund im Verhältnis seines Miteigentumsanteiles zu beteiligen.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000661

Dokumentnummer

NOR12009405

Alte Dokumentnummer

N1198010214Q

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/18/ANL3/NOR12009405

Navigation im Suchergebnis