Kurztitel

Vorhaben in der Bundeshauptstadt Wien (Bund – Wien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 18 aus 1980,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

20.12.1979

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Text

Anlage 3

3. Hochwasserschutzprojekt

Zielsetzung

Finanzierung des umfassenden Hochwasserschutzprojektes durch den Bau eines Entlastungsgerinnes und Sicherung des Miteigentumsanteiles und der Nutzungsmöglichkeit des Bundes an der in diesem Zusammenhang entstehenden Donauinsel.

Maßnahmen

Der Bund verpflichtet sich, ab dem Jahre 1980 einen Pauschalbetrag in der Höhe von 1 Milliarde S in zehn gleichen Jahresraten nach dem Wasserbautenförderungsgesetz an das Land Wien zu leisten.

Das Land Wien verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, für den Fall einer Umwidmung des Gebietes der Donauinsel für höherwertige Nutzungszwecke den Bund im Verhältnis seines Miteigentumsanteiles zu beteiligen.

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2025

Gesetzesnummer

10000661

Dokumentnummer

NOR12009405

alte Dokumentnummer

N1198010214Q