Bundesrecht konsolidiert

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Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen Art. 3

Kurztitel

Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 163/1980

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 3

Inkrafttretensdatum

06.03.1980

Außerkrafttretensdatum

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Text

Artikel römisch drei

  1. Absatz eins,Der Generalsekretär der Vereinten Nationen führt ein Register, in das die nach Artikel römisch vier übermittelten Angaben eingetragen werden.
  2. Absatz 2,Die Angaben in diesem Register sind in vollem Umfang und frei zugänglich.

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2025

Gesetzesnummer

10000682

Dokumentnummer

NOR12009562

Alte Dokumentnummer

N1198013844P

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/163/A3/NOR12009562

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