Absatz eins,Der Generalsekretär der Vereinten Nationen führt ein Register, in das die nach Artikel römisch vier übermittelten Angaben eingetragen werden.
Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen
Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,
Vertrag – Multilateral
Artikel 3
06.03.1980
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
17.10.2025
10000682
NOR12009562
N1198013844P