Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Kuwait, im folgenden in diesem Abkommen als die Vertragschließenden Teile bezeichnet,
vom Wunsche geleitet, die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu fördern,
im Einverständnis, auf diesen Verkehr die Grundsätze und Bestimmungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr, die am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt worden sind, anzuwenden,
sind wie folgt übereingekommen: