Luftverkehrsabkommen (Kuwait)
Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1980,
Vertrag – Kuwait
Paragraph 0
11.05.1980
04.12.1979
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES STAATES KUWAIT
StF: BGBl. Nr. 161/1980
BGBl. Nr. 618/1995
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19 am 11. Mai 1980 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Kuwait, im folgenden in diesem Abkommen als die Vertragschließenden Teile bezeichnet,
vom Wunsche geleitet, die Entwicklung des Luftverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu fördern,
im Einverständnis, auf diesen Verkehr die Grundsätze und Bestimmungen des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr, die am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt worden sind, anzuwenden,
sind wie folgt übereingekommen:
Erfassungsstichtag: 1.6.1996
e-rk3
04.09.2019
10011524
NOR11011789
N9198014164T