Bundesrecht konsolidiert

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Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung § 1

Kurztitel

Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 560/1979

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.1980

Außerkrafttretensdatum

Index

37/04 Internationale Finanzinstitutionen

Text

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 165 Millionen Sonderziehungsrechte auf 495 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht. Der Erhöhungsbetrag ist spätestens am 1. Dezember 1980 einzuzahlen.
  2. Absatz 2,Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich dem Internationalen Währungsfonds gegenüber die Erhöhung der österreichischen Quote zu notifizieren.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2015

Gesetzesnummer

10004288

Dokumentnummer

NOR12047161

Alte Dokumentnummer

N3197936980J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/560/P1/NOR12047161

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