Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.1980
Außerkrafttretensdatum
Index
37/04 Internationale Finanzinstitutionen
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 165 Millionen Sonderziehungsrechte auf 495 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht. Der Erhöhungsbetrag ist spätestens am 1. Dezember 1980 einzuzahlen.
(2)Absatz 2,Der Bundespräsident oder ein von ihm hiezu bevollmächtigter Vertreter wird ermächtigt, namens der Republik Österreich dem Internationalen Währungsfonds gegenüber die Erhöhung der österreichischen Quote zu notifizieren.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2015
Gesetzesnummer
10004288
Dokumentnummer
NOR12047161
Alte Dokumentnummer
N3197936980J