Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 165 Millionen Sonderziehungsrechte auf 495 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht. Der Erhöhungsbetrag ist spätestens am 1. Dezember 1980 einzuzahlen.
Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung
Bundesgesetzblatt Nr. 560 aus 1979,
Paragraph eins
01.01.1980