Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 13
Inkrafttretensdatum
01.07.1980
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ARHG
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Text
Vorrang der Auslieferung
§ 13.Paragraph 13,
Ist ein Auslieferungsverfahren gegen einen Ausländer anhängig oder liegen hinreichende Gründe für die Einleitung eines solchen Verfahrens vor, so ist es unzulässig, ihn auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen außer Landes zu bringen.
Anmerkung
Vorrang der Auslieferung vor der Abschiebung.
Zuletzt aktualisiert am
24.02.2016
Gesetzesnummer
10002441
Dokumentnummer
NOR12031557
Alte Dokumentnummer
N2197922279S