Bundesrecht konsolidiert

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Patentverträge-Einführungsgesetz § 12

Kurztitel

Patentverträge-Einführungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 52/1979

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 12

Inkrafttretensdatum

15.02.1979

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

PatV-EG

Index

26/03 Patentrecht

Text

Verletzungsklagen

Paragraph 12,

Ist ein Verfahren über eine Verletzungsklage gemäß Paragraph 156, Absatz 3, PatG unterbrochen worden, kann der Beklagte anstelle des Nachweises, daß er beim Österreichischen Patentamt einen Nichtigkeitsantrag eingebracht hat, daß ein Nichtigkeitsverfahren zwischen den Streitteilen bereits anhängig ist oder daß er sich einem solchen Verfahren als Nebenintervenient angeschlossen hat, den Nachweis erbringen, daß er gegen das europäische Patent beim Europäischen Patentamt Einspruch (Artikel 99, EPÜ) eingelegt hat oder sonst Partei eines bereits zwischen den Streitteilen anhängigen, gegen das europäische Patent gerichteten Einspruchsverfahrens ist.

Schlagworte

§ 156 PatG, BGBl. Nr. 259/1970, Unterbrechung des Verfahrens

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020

Gesetzesnummer

10002458

Dokumentnummer

NOR12031414

Alte Dokumentnummer

N2197914502T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/52/P12/NOR12031414

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