Patentverträge-Einführungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1979,
BG
Paragraph 12
15.02.1979
PatV-EG
26/03 Patentrecht
Ist ein Verfahren über eine Verletzungsklage gemäß Paragraph 156, Absatz 3, PatG unterbrochen worden, kann der Beklagte anstelle des Nachweises, daß er beim Österreichischen Patentamt einen Nichtigkeitsantrag eingebracht hat, daß ein Nichtigkeitsverfahren zwischen den Streitteilen bereits anhängig ist oder daß er sich einem solchen Verfahren als Nebenintervenient angeschlossen hat, den Nachweis erbringen, daß er gegen das europäische Patent beim Europäischen Patentamt Einspruch (Artikel 99, EPÜ) eingelegt hat oder sonst Partei eines bereits zwischen den Streitteilen anhängigen, gegen das europäische Patent gerichteten Einspruchsverfahrens ist.
Paragraph 156, PatG, Bundesgesetzblatt Nr. 259 aus 1970,, Unterbrechung des Verfahrens
24.02.2020
10002458
NOR12031414
N2197914502T