Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Bundesrepublik Deutschland –
IN DEM WUNSCHE, die Beziehungen der beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen -
sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Abkommens über Arbeitslosenversicherung vom 19. Mai 1951 treten soll.
Sie haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: