Arbeitslosenversicherung (BRD)
Bundesgesetzblatt Nr. 392 aus 1979,
01.10.1979
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Arbeitslosenversicherung
StF: BGBl. Nr. 392/1979 (NR: GP XIV RV 994 AB 1079 S. 110. BR: AB 1917 S. 381.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. August 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 19, Absatz 2, am 1. Oktober 1979 in Kraft.
IN DEM WUNSCHE, die Beziehungen der beiden Staaten auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zu fördern und mit der Rechtsentwicklung in Einklang zu bringen -
sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Abkommens über Arbeitslosenversicherung vom 19. Mai 1951 treten soll.
Sie haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die Bevollmächtigten haben nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart: