(4)Absatz 4,Die Ergebnisse des Mitarbeitergespräches sind schriftlich zusammenzufassen und von den Gesprächspartnern zu unterschreiben oder, wenn die Dokumentation unter Nutzung der standardisierten IKT-Lösungen und IT-Verfahren des Personalmanagements des Bundes erfolgt, im Rahmen dieser Verfahren zu bestätigen. Ist dies mangels Übereinstimmung nicht möglich, so ist ein abschließender Gesprächstermin festzulegen, dem auf Wunsch jedes der Gesprächspartner eine Person seines Vertrauens beigezogen werden kann, die
bei Dienststellen im Inland Gleichbehandlungsbeauftragter oder Personalvertreter oder Behindertenvertrauensperson ist,
bei Dienststellen im Ausland Angehöriger der betreffenden Dienststelle ist.