(2)Absatz 2,Die Ausschreibung der Planstelle einer Leiterin oder eines Leiters kann für einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren aufgeschoben werden, wenn die Einbeziehung der Schule in einen Schulcluster oder eine andere wesentliche organisatorische Maßnahme in Aussicht genommen ist.
(Anm.: Abs. 3 titt mit 1.9.2018 in Kraft)Anmerkung, Absatz 3, titt mit 1.9.2018 in Kraft)