Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Korea,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, und Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen: