Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Korea/R)
Bundesgesetzblatt Nr. 249 aus 1979,
Vertrag – Korea/R
Paragraph 0
14.07.1979
15.05.1979
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KOREA ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 249/1979
BGBl. Nr. 540/1996
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, am 14. Juli 1979 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Korea,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, und Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Erfassungsstichtag: 1.1.2000
e-rk3
03.09.2019
10011515
NOR11011780
N9197914163T