Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik,
in der Absicht, die freundschaftlichen Kontakte zwischen den Völkern beider Länder zu erleichtern und die Beziehungen auf dem Gebiet des Luftverkehrs zwischen beiden Ländern im Einklang mit den Grundsätzen gegenseitiger Achtung der Unabhängigkeit und Souveränität, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, Gleichheit, gegenseitigen Nutzens und freundschaftlicher Zusammenarbeit sowie in bezug auf die Errichtung und den Betrieb eines Fluglinien- und Bedarfsluftverkehrs zwischen ihren beiden Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu entwickeln, sind wie folgt übereingekommen: