Luftverkehrsabkommen (Korea/DVR)
Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1979,
Vertrag – Korea/DVR
Paragraph 0
07.07.1979
08.05.1979
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER KOREANISCHEN DEMOKRATISCHEN VOLKSREPUBLIK
StF: BGBl. Nr. 248/1979
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18, am 7. Juli 1979 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Koreanischen Demokratischen Volksrepublik,
in der Absicht, die freundschaftlichen Kontakte zwischen den Völkern beider Länder zu erleichtern und die Beziehungen auf dem Gebiet des Luftverkehrs zwischen beiden Ländern im Einklang mit den Grundsätzen gegenseitiger Achtung der Unabhängigkeit und Souveränität, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, Gleichheit, gegenseitigen Nutzens und freundschaftlicher Zusammenarbeit sowie in bezug auf die Errichtung und den Betrieb eines Fluglinien- und Bedarfsluftverkehrs zwischen ihren beiden Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu entwickeln, sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
Fluglinienverkehr
04.09.2019
10011514
NOR11011779
N9197914162T