für Dienstnehmerinnen, die in einem der in § 18 genannten Dienstverhältnisse stehen, mit den in Abschnitt 8 vorgesehenen Abweichungen;für Dienstnehmerinnen, die in einem der in Paragraph 18, genannten Dienstverhältnisse stehen, mit den in Abschnitt 8 vorgesehenen Abweichungen;