Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Leistungsbeurteilungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Lehrer
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
10.05.1979
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
64/03 Landeslehrer
Text
§ 4.Paragraph 4,
Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:
Kenntnis der Schüler und ihrer Individuallage;
die für die Erziehertätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Erziehern, mit den Lehrern der Schüler sowie mit den Erziehungsberechtigten;
Erfüllung übertragener Erziehungsaufgaben sowie der administrativen Aufgaben.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2016
Gesetzesnummer
10008468
Dokumentnummer
NOR12099143
Alte Dokumentnummer
N61979162030