Kurztitel

Leistungsbeurteilungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Lehrer

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

10.05.1979

Text

Paragraph 4,

Für die Beurteilung der Leistung der Erzieher werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:

  1. Ziffer eins
    erzieherisches Wirken;
  2. Ziffer 2
    Kenntnis der Schüler und ihrer Individuallage;
  3. Ziffer 3
    die für die Erziehertätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Erziehern, mit den Lehrern der Schüler sowie mit den Erziehungsberechtigten;
  4. Ziffer 4
    Erfüllung übertragener Erziehungsaufgaben sowie der administrativen Aufgaben.