Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Leistungsbeurteilungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Lehrer
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
10.05.1979
Außerkrafttretensdatum
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
64/03 Landeslehrer
Text
§ 2.Paragraph 2,
Für die Beurteilung der Leistung der Lehrer werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt:
Vermittlung des im Lehrplan vorgeschriebenen Lehrstoffes gemäß dem Stand der Wissenschaft sowie unter Beachtung der dem Unterrichtsgegenstand entsprechenden didaktischen und methodischen Grundsätze;
die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderliche Zusammenarbeit mit den anderen Lehrern sowie mit den Erziehungsberechtigten, bei den Berufsschulen überdies mit den Lehrberechtigten;
Erfüllung übertragener Funktionen (wie Klassenvorstand, Abteilungsvorstand, Kustos) im Sinne des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1974, bzw. im Sinne entsprechender landesgesetzlicher Bestimmungen, sowie der administrativen Aufgaben.Erfüllung übertragener Funktionen (wie Klassenvorstand, Abteilungsvorstand, Kustos) im Sinne des Schulunterrichtsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1974,, bzw. im Sinne entsprechender landesgesetzlicher Bestimmungen, sowie der administrativen Aufgaben.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2016
Gesetzesnummer
10008468
Dokumentnummer
NOR12099141
Alte Dokumentnummer
N61979162010