Vermittlung des im Lehrplan vorgeschriebenen Lehrstoffes gemäß dem Stand der Wissenschaft sowie unter Beachtung der dem Unterrichtsgegenstand entsprechenden didaktischen und methodischen Grundsätze;
Leistungsbeurteilungsverordnung für land- und forstwirtschaftliche Lehrer
Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1979,
Paragraph 2
10.05.1979
Für die Beurteilung der Leistung der Lehrer werden folgende Merkmale für die Erstellung der Berichte zum Zwecke der Leistungsfeststellung festgelegt: