(2)Absatz 2,Der Hersteller hat zudem sicherzustellen, dass die Verbraucher über eine frei zugängliche Website auf Informationen über die Richtpreise zugreifen können, die für die typische Reparatur von Waren, die unter die in Anhang II der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufgeführten Rechtsakte der Europäischen Union fallen, berechnet werden.Der Hersteller hat zudem sicherzustellen, dass die Verbraucher über eine frei zugängliche Website auf Informationen über die Richtpreise zugreifen können, die für die typische Reparatur von Waren, die unter die in Anhang römisch zwei der Richtlinie (EU) 2024/1799 aufgeführten Rechtsakte der Europäischen Union fallen, berechnet werden.