(2)Absatz 2,In den Fällen des Abs. 1 Z 1, 5 und 7 hat der Verbraucher ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser während eines gemäß § 107 Abs. 1 TKG 2003 unzulässigen Anrufs zustande kommt.In den Fällen des Absatz eins, Ziffer eins, 5 und 7 hat der Verbraucher ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser während eines gemäß Paragraph 107, Absatz eins, TKG 2003 unzulässigen Anrufs zustande kommt.