DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH
und
DER KÖNIG DER BELGIER,
Von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Sozialen Sicherheit zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben: