Soziale Sicherheit (Belgien)
Bundesgesetzblatt Nr. 612 aus 1978,
01.12.1978
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM KÖNIGREICH BELGIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 612/1978 (NR: GP XIV RV 703 AB 799 S. 85. BR: AB 1798 S. 373.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Schlußprotokoll wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 20. Oktober 1978 ausgetauscht; das Vertragswerk ist gemäß Artikel 47, Absatz 2, des Abkommens am 1. Dezember 1978 in Kraft getreten.
DER BUNDESPRÄSIDENT DER REPUBLIK ÖSTERREICH
und
DER KÖNIG DER BELGIER,
Von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Sozialen Sicherheit zu regeln, sind übereingekommen, ein Abkommen zu schließen, und haben hierfür zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
Anmerkung, es folgen die Namen der Bevollmächtigten.)
Die, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben: