DIE REGIERUNG der REPUBLIK ÖSTERREICH
und die
REGIERUNG der VOLKSREPUBLIK POLEN
UNTER BEDACHTNAHME auf die Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
VOM WUNSCHE GELEITET, daß durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der beiden Staaten der Personen- und Warenverkehr erleichtert werden soll,
IN DER ÜBERZEUGUNG, daß durch diese Zusammenarbeit die Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften wirksamer gestaltet wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: