Unterstützung in Zollangelegenheiten (Polen)
Bundesgesetzblatt Nr. 588 aus 1978,
10.11.1978
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten
StF: BGBl. Nr. 588/1978 (NR: GP XIV RV 824 AB 886 S. 95. BR: AB 1848 S. 377.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 17, vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Vizekanzler gegengezeichnet; das Abkommen ist gemäß Artikel 17, am 10. November 1978 in Kraft getreten.
DIE REGIERUNG der REPUBLIK ÖSTERREICH
und die
REGIERUNG der VOLKSREPUBLIK POLEN
UNTER BEDACHTNAHME auf die Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
VOM WUNSCHE GELEITET, daß durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der beiden Staaten der Personen- und Warenverkehr erleichtert werden soll,
IN DER ÜBERZEUGUNG, daß durch diese Zusammenarbeit die Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften wirksamer gestaltet wird,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN: