Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Bauern-Sozialversicherungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 157
Inkrafttretensdatum
01.07.1996
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BSVG
Index
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Text
Anspruch auf Pension während der Rehabilitation
§ 157.Paragraph 157,
Für die Dauer der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit. Der Anspruch auf eine solche vor der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation angefallene Leistung wird hiedurch nicht berührt.
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2015
Gesetzesnummer
10008431
Dokumentnummer
NOR40006254