Bauern-Sozialversicherungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 559 aus 1978, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,
Paragraph 157
01.07.1996
Für die Dauer der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus dem Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit. Der Anspruch auf eine solche vor der Gewährung von Maßnahmen der Rehabilitation angefallene Leistung wird hiedurch nicht berührt.