Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien, in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu fördern,
im Bestreben, einen Beitrag zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten auf der Grundlage der Satzung der Vereinten Nationen und gemäß den Zielen und Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation zu leisten,
und entschlossen, den Gesundheitszustand der Bevölkerung beider Staaten zu verbessern,
sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen: