Vertrag zwischen Österreich und Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
Bundesgesetzblatt Nr. 525 aus 1978,
Vertrag - Bulgarien
Paragraph 0
17.11.1978
17.09.1976
89/03 Gesundheit
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
StF: BGBl. Nr. 525/1978 (NR: GP XIV RV 328 AB 465 S. 52. BR: AB 1632 S. 361.)
Bulgarisch, Deutsch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die Ermächtigung zur Durchführung des in Artikel 5, Absatz 2, des Vertrages vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet und der Notenwechsel am 18. September 1978 durchgeführt; der Vertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 17. November 1978 in Kraft.
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien, in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu fördern,
im Bestreben, einen Beitrag zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten auf der Grundlage der Satzung der Vereinten Nationen und gemäß den Zielen und Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation zu leisten,
und entschlossen, den Gesundheitszustand der Bevölkerung beider Staaten zu verbessern,
sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen:
e-rk3
05.01.2018
10010399
NOR11010618
N8197816268R