Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Singapur) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Singapur)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 504/1978

Typ

Vertrag – Singapur

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.10.1978

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.08.1978

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SINGAPUR ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 504/1978

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Singapur als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und Von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, am 7. Oktober 1978 in Kraft.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.6.1996

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011505

Dokumentnummer

NOR11011770

Alte Dokumentnummer

N9197814160T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/504/P0/NOR11011770

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