Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Singapur)
Typ
Vertrag – Singapur
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
07.10.1978
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
08.08.1978
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SINGAPUR ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF:
BGBl. Nr. 504/1978
Sprachen
Deutsch, Englisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Singapur als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und Von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 am 7. Oktober 1978 in Kraft.Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, am 7. Oktober 1978 in Kraft.
Anmerkung
Erfassungsstichtag: 1.6.1996
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2019
Gesetzesnummer
10011505
Dokumentnummer
NOR11011770
Alte Dokumentnummer
N9197814160T