Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Singapur)
Bundesgesetzblatt Nr. 504 aus 1978,
Vertrag – Singapur
Paragraph 0
07.10.1978
08.08.1978
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SINGAPUR ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN HOHEITSGEBIETEN UND DARÜBER HINAUS
StF: BGBl. Nr. 504/1978
BGBl. Nr. 308/1985
BGBl. Nr. 544/1989
Deutsch, Englisch
Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, am 7. Oktober 1978 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Singapur als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und Von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Erfassungsstichtag: 1.6.1996
e-rk3
04.09.2019
10011505
NOR11011770
N9197814160T