Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Karawankenstraßentunnel (Jugoslawien) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Karawankenstraßentunnel (Jugoslawien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 441/1978

Typ

Vertrag – Jugoslawien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1978

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

15.09.1977

Index

49/04 Grenzverkehr

Beachte

Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.
Republik Slowenien, BGBl. Nr. 714/1993
Republik Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996 (keine Weiteranwendung)
Bundesrepublik Jugoslawien
Bosnien und Herzegowina
Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien

Titel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den Karawankenstraßentunnel
StF: BGBl. Nr. 441/1978 (NR: GP XIV RV 872 AB 953 S. 98 BR: 1857 S. 378

Sprachen

Deutsch, Slowenisch

Präambel/Promulgationsklausel

In der Absicht, eine bessere internationale Straßenverbindung von West- bzw. Mitteleuropa über Jugoslawien nach Südosteuropa und nach dem Vorderen und Mittleren Orient zu schaffen,

im Hinblick auf die Bestimmungen der Schlußakte von Helsinki insbesondere mit Rücksicht darauf, daß die Verbesserung der Verkehrsbedingungen einen wesentlichen Faktor für die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten darstellt,

in der Erwägung, daß es erforderlich ist, die Entwicklung des Verkehrswesens und die Lösung der bestehenden Probleme durch Anwendung entsprechender autonomer und internationaler Maßnahmen zu fördern,

in dem Bestreben, die Infrastruktur in den grenznahen Gebieten und damit auch die Verkehrsbedingungen zwischen Österreich und Jugoslawien zu verbessern und die Voraussetzungen für eine beschleunigte wirtschaftliche Entwicklung wie auch für die Intensivierung des Fremdenverkehrs zu schaffen,

in der Absicht, eine engere Verkehrsverbindung zwischen den Tälern der Drau und der Save herzustellen, sowie in dem Bestreben, mit der Verwirklichung dieses Projektes einen bedeutenden Impuls für die weitere Entwicklung der gutnachbarlichen Beziehungen in dieser Region und damit auch zwischen beiden Staaten zu geben,

sind die beiden Vertragsstaaten übereingekommen wie folgt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Vizekanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. August 1978 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 30, am 1. November 1978 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 18, Absatz eins,, Artikel 19,, Artikel 20, Absatz eins, dritter Satz, Artikel 20, Absatz 3,, Artikel 23 und Artikel 24, Absatz 7, zweiter Satz verfassungsändernd sind, samt Lageplan wird genehmigt.

Anmerkung

Erfassungsstichtag: 1.1.1997

Schlagworte

e-rk,
Westeuropa

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2016

Gesetzesnummer

10005460

Dokumentnummer

NOR11005544

Alte Dokumentnummer

N4197815787R

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/441/P0/NOR11005544

Navigation im Suchergebnis