Bundesrecht konsolidiert

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Übereinkommen über die Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen Art. 5

Kurztitel

Übereinkommen über die Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 43/1978

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 5

Inkrafttretensdatum

10.12.1977

Außerkrafttretensdatum

Index

29/11 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen

Text

Artikel 5

Die von den Behörden eines Vertragsstaats erlassenen und in einem anderen Vertragsstaat geltend gemachten Entscheidungen in den in Artikel 1 aufgezählten Ehesachen dürfen in einem anderen Vertragsstaat nur so weit überprüft werden, als es die vorstehenden Voraussetzungen zulassen.

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2024

Gesetzesnummer

10002427

Dokumentnummer

NOR12031348

Alte Dokumentnummer

N2197827698S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/43/A5/NOR12031348

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