Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat der Sozialistischen Republik der Burmesischen Union,
Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,
Und vom Wunsche geleitet, ein zusätzliches Abkommen zu dieser Konvention zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen: