Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Myanmar) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Myanmar)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 330/1978

Typ

Vertrag – Myanmar

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.02.1977

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

03.12.1976

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM MINISTERRAT DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK DER BURMESISCHEN UNION ÜBER DEN LUFTVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 330/1978

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat der Sozialistischen Republik der Burmesischen Union,

Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,

Und vom Wunsche geleitet, ein zusätzliches Abkommen zu dieser Konvention zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen ist gemäß seinem Artikel römisch siebzehn am 1. Feber 1977 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2019

Gesetzesnummer

10011504

Dokumentnummer

NOR11011769

Alte Dokumentnummer

N9197814159T

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/330/P0/NOR11011769

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