Luftverkehrsabkommen (Myanmar)
Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1978,
Vertrag – Myanmar
Paragraph 0
01.02.1977
03.12.1976
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
(Übersetzung)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DEM MINISTERRAT DER SOZIALISTISCHEN REPUBLIK DER BURMESISCHEN UNION ÜBER DEN LUFTVERKEHR
StF: BGBl. Nr. 330/1978
Das vorstehende Abkommen ist gemäß seinem Artikel römisch siebzehn am 1. Feber 1977 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat der Sozialistischen Republik der Burmesischen Union,
Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, das am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurde,
Und vom Wunsche geleitet, ein zusätzliches Abkommen zu dieser Konvention zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
04.09.2019
10011504
NOR11011769
N9197814159T