Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland) Art. 2

Kurztitel

Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 308/1978

Typ

Vertrag – Griechenland

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

15.07.1978

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 2

Griechische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen Reisepasses, Diplomaten- oder Dienstpasses, Sammelreisepasses, einer Touristenidentitätskarte oder eines Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Österreich sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.

Schlagworte

Diplomatenpaß

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2026

Gesetzesnummer

10005453

Dokumentnummer

NOR12060270

Alte Dokumentnummer

N4197832172L

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/308/A2/NOR12060270

Navigation im Suchergebnis