Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)
Typ
Vertrag – Griechenland
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
15.07.1978
Außerkrafttretensdatum
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Text
Artikel 2
Griechische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen Reisepasses, Diplomaten- oder Dienstpasses, Sammelreisepasses, einer Touristenidentitätskarte oder eines Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Österreich sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.
Schlagworte
Diplomatenpaß
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2026
Gesetzesnummer
10005453
Dokumentnummer
NOR12060270
Alte Dokumentnummer
N4197832172L