Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)
Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1978,
Vertrag – Griechenland
Artikel 2
15.07.1978
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Griechische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen Reisepasses, Diplomaten- oder Dienstpasses, Sammelreisepasses, einer Touristenidentitätskarte oder eines Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Österreich sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.
Diplomatenpaß
02.02.2026
10005453
NOR12060270
N4197832172L