Kurztitel

Abkommen über den Personenverkehr (Griechenland)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1978,

Typ

Vertrag – Griechenland

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

15.07.1978

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 2

Griechische Staatsangehörige, die Inhaber eines gültigen Reisepasses, Diplomaten- oder Dienstpasses, Sammelreisepasses, einer Touristenidentitätskarte oder eines Schifferausweises sind, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt in das Gebiet der Republik Österreich sichtvermerksfrei einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.

Schlagworte

Diplomatenpaß

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2026

Gesetzesnummer

10005453

Dokumentnummer

NOR12060270

alte Dokumentnummer

N4197832172L