Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland;
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt *);
vom Wunsche geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zweck der Errichtung von Fluglinien zwischen dem österreichischen Gebiet und dem Gebiet des Vereinigten Königreiches zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen:
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*) BGBl. Nr. 97/1949 i.d.F. 177/1976*) Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949, in der Fassung 177/1976