Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Vereinigtes Königreich)
Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1978,
Vertrag - Vereinigtes Königreich
Paragraph 0
17.12.1977
17.11.1977
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHES VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND ÜBER DEN FLUGLINIENVERKEHR ZWISCHEN IHREN GEBIETEN
StF: BGBl. Nr. 10/1978
Deutsch, Englisch
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 14, am 17. Dezember 1977 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland;
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt *);
vom Wunsche geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zweck der Errichtung von Fluglinien zwischen dem österreichischen Gebiet und dem Gebiet des Vereinigten Königreiches zu schließen,
sind wie folgt übereingekommen:
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*) Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949, in der Fassung 177/1976
e-rk3
04.10.2017
10011502
NOR11011767
N9197814157T