(4)Absatz 4,Das in Artikel V vorgesehene Protokoll kann schon vor dem Inkrafttreten des Abkommens geschlossen werden, es tritt jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.Das in Artikel römisch fünf vorgesehene Protokoll kann schon vor dem Inkrafttreten des Abkommens geschlossen werden, es tritt jedoch frühestens gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN zu Wien, am 3. Mai 1976, in zwei Urschriften, jede in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.