Absatz eins,Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Madrid ausgetauscht.
Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Spanien)
Bundesgesetzblatt Nr. 593 aus 1977,
Artikel 17
15.12.1977
ZU URKUND DESSEN haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN zu Wien, am 3. Mai 1976, in zwei Urschriften, jede in deutscher und spanischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.