Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (Italien)
Typ
Vertrag – Italien
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
27.11.1977
Außerkrafttretensdatum
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Text
Artikel IArtikel römisch eins
(zu Artikel 1 des Übereinkommens)
Rechtshilfe wird auch geleistet:
in Angelegenheiten des Strafaufschubes, der Strafunterbrechung und der bedingten Aussetzung der Vollstreckung einer Strafe oder vorbeugenden Maßnahme;
in Verfahren über die Verpflichtung zur Entschädigung für unschuldig erlittene Haft, andere ungerechtfertigte Strafverfolgungsmaßnahmen oder ungerechtfertigte Verurteilung;
durch Zustellung von Verfügungen und Aufforderungen betreffend die Vollstreckung von Strafen sowie von Entscheidungen über Verfahrenskosten.
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2014
Gesetzesnummer
10002400
Dokumentnummer
NOR12031099
Alte Dokumentnummer
N2197712974T